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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: Jamy ()
Datum: 02.05.2024

Hallo,

eine kurze Frage (danke für die Rückmeldung!!!):

Folgende Rahmenbedingungen:
Unser Verein hat ein abweichendes Vereinsjahr: 01.02.-31.11. Dies ist auch so in der Satzung verankert.
Die Satzung wurde sowohl vonseiten Amtsgericht als auch Finanzamt als in Ordnung empfunden.
Verein wurde in 2023 gegründet und 2023 in's Vereinsregister eingetragen.
Verein hat 2023 den Vorläufigkeitsbescheid bzgl. Gemeinnützigkeit erhalten.
Steuererklärungen wurden also noch nicht eingereicht.


1.) Liegen wir richtig, dass sich die Umsatzsteuer - trotz abweichendem Wj - IMMER auf das KALENDERjahr bezieht?
Das heißt, dass die Einnahmen aus abweichendem Wj und Kalenderjahr "auseinanderklaffen"?

2.) Der Verein wurde unterjährig gegründet (Mai 2023): Sind die Umsätze zur Ermittlung der KU-Grenze (22.000) von 8/12 auf 12/12 hochzurechnen?

3.) Körperschaftsteuererklärung - Formular:
Zwar ist in der Satzung - wie oben beschrieben - ein abweichendes Vereinsjahr vermerkt. Dies wurde auch bewusst so von uns gewählt, weil es so einfach mehr Sinn macht und aus Gründen der besseren Abgrenzung.
Ist das betreffende Formular in der KSt-Erklärung dennoch so angeordnet, dass der Überschuss/die Gesamteinnahmen sich auf das KALENDERjahr beziehen?
Dann müsste man ja bestimmte Umsätze in einem Jahr wegrechnen, im anderen Jahr hinzu.
Dann hätte aber so gesehen das abweichende Vereinsjahr gar nichts gebracht...

Re: Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: Jamy ()
Datum: 02.05.2024

Hinweis: Ich habe oben natürlich 01.02.-31.01. gemeint.

Re: Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2024

Die Umsatzsteuer wird immer für die Kalendejahr ermittelt.

2.) Der Verein wurde unterjährig gegründet (Mai 2023): Sind die Umsätze zur Ermittlung der KU-Grenze (22.000) von 8/12 auf 12/12 hochzurechnen?

# Ja.

Bei der Körperschaftsteuer wird der Gewinn aufgeteilt.

Re: Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: Jamy ()
Datum: 02.05.2024

Danke für die Rückmeldung, aber ist mir noch nicht so klar:

Was heißt „aufteilen“ bei einem zum Kalenderjahr abweichenden Vereinsjahr?
Wie wird das in die KSt-Erklärung eingetragen?

Danke!

Re: Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2024

Der Gewinn für die abweichenden Jahre muss auf das Kalenderjahr umgerechnet werden. D.h. er wird auf die betroffenen Kalenderjahre aufgeteilt.

Re: Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: Jamy ()
Datum: 06.05.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Gewinn für die abweichenden Jahre muss auf das
> Kalenderjahr umgerechnet werden. D.h. er wird auf
> die betroffenen Kalenderjahre aufgeteilt.


Danke!!!

körperschaftsteuerliche Aufteilung ANALOG zu §11 EStG, d.h. Zu-/Abfluss (wir sind NICHTbilanzierer) oder anteilige Aufteilung (z.B. "12telung") auf die Wirtschaftsjahre?


Bsp. Sachverhalt: Freizeitorchester spielt in 01/24 Konzert
Eintrittskarten hierfür werden ebenfalls in 01/24 verkauft
Vereinsjahr läuft vom 01.02.-31.01. eines Jahres. Ende des betreffenden Vereinsjahr also am 31.01.2024.

a) Umsatzsteuerlich sollte das kein Problem darstellen: USt richtet sich grds. nie nach Ertragsteuerrecht, deshalb klare Zuordnung zu 2024.

b) ABER KSt-lich: Gehören diese Erträge trotz eindeutiger Vereinnahmung in 2024 zum Kalenderjahr 2023 (durch Umrechnung)?
Oder muss der vereinnahmte Betrag irgendwie anteilig sowohl dem Kj 23 als auch dem Kj 24 zugerechnet werden?

c) Variante: Was ändert sich zu b), wenn auch schon im alten Kj 23 Eintrittskarten schon für Kj 24 verkauft werden? (alle hier angesprochenen Vorgänge bewegen sich ja innerhalb des Wj 01.02.-31.01.)

d) Welche gesetzlichen Fundstellen/Fachliteratur gibt es, die das näher beschreiben bzw. woraus sich dieses Umrechnungsverfahren herauslesen lässt?


Danke für die Rückmeldung!