Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer- Formular
von: Jamy ()
Datum: 02.05.2024
Hallo,
eine kurze Frage (danke für die Rückmeldung!!!):
Folgende Rahmenbedingungen:
Unser Verein hat ein abweichendes Vereinsjahr: 01.02.-31.11. Dies ist auch so in der Satzung verankert.
Die Satzung wurde sowohl vonseiten Amtsgericht als auch Finanzamt als in Ordnung empfunden.
Verein wurde in 2023 gegründet und 2023 in's Vereinsregister eingetragen.
Verein hat 2023 den Vorläufigkeitsbescheid bzgl. Gemeinnützigkeit erhalten.
Steuererklärungen wurden also noch nicht eingereicht.
1.) Liegen wir richtig, dass sich die Umsatzsteuer - trotz abweichendem Wj - IMMER auf das KALENDERjahr bezieht?
Das heißt, dass die Einnahmen aus abweichendem Wj und Kalenderjahr "auseinanderklaffen"?
2.) Der Verein wurde unterjährig gegründet (Mai 2023): Sind die Umsätze zur Ermittlung der KU-Grenze (22.000) von 8/12 auf 12/12 hochzurechnen?
3.) Körperschaftsteuererklärung - Formular:
Zwar ist in der Satzung - wie oben beschrieben - ein abweichendes Vereinsjahr vermerkt. Dies wurde auch bewusst so von uns gewählt, weil es so einfach mehr Sinn macht und aus Gründen der besseren Abgrenzung.
Ist das betreffende Formular in der KSt-Erklärung dennoch so angeordnet, dass der Überschuss/die Gesamteinnahmen sich auf das KALENDERjahr beziehen?
Dann müsste man ja bestimmte Umsätze in einem Jahr wegrechnen, im anderen Jahr hinzu.
Dann hätte aber so gesehen das abweichende Vereinsjahr gar nichts gebracht...