Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Jamy schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der Gewinn für die abweichenden Jahre muss auf > das > > Kalenderjahr umgerechnet werden. D.h. er wird > auf > > die betroffenen Kalenderjahre aufgeteilt. > > > Danke!!! > > körperschaftsteuerliche Aufteilung ANALOG zu §11 > EStG, d.h. Zu-/Abfluss (wir sind NICHTbilanzierer) > oder anteilige Aufteilung (z.B. "12telung") auf > die Wirtschaftsjahre? > > > Bsp. Sachverhalt: Freizeitorchester spielt in > 01/24 Konzert > Eintrittskarten hierfür werden ebenfalls in 01/24 > verkauft > Vereinsjahr läuft vom 01.02.-31.01. eines Jahres. > Ende des betreffenden Vereinsjahr also am > 31.01.2024. > > a) Umsatzsteuerlich sollte das kein Problem > darstellen: USt richtet sich grds. nie nach > Ertragsteuerrecht, deshalb klare Zuordnung zu > 2024. > > b) ABER KSt-lich: Gehören diese Erträge trotz > eindeutiger Vereinnahmung in 2024 zum Kalenderjahr > 2023 (durch Umrechnung)? > Oder muss der vereinnahmte Betrag irgendwie > anteilig sowohl dem Kj 23 als auch dem Kj 24 > zugerechnet werden? > > c) Variante: Was ändert sich zu b), wenn auch > schon im alten Kj 23 Eintrittskarten schon für Kj > 24 verkauft werden? (alle hier angesprochenen > Vorgänge bewegen sich ja innerhalb des Wj > 01.02.-31.01.) > > d) Welche gesetzlichen Fundstellen/Fachliteratur > gibt es, die das näher beschreiben bzw. woraus > sich dieses Umrechnungsverfahren herauslesen > lässt? > > > Danke für die Rückmeldung!
www.vereinsknowhow.de
.