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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Jamy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > eine kurze Frage (danke für die Rückmeldung!!!): > > Folgende Rahmenbedingungen: > Unser Verein hat ein abweichendes Vereinsjahr: > 01.02.-31.11. Dies ist auch so in der > Satzung verankert. > Die Satzung wurde sowohl vonseiten Amtsgericht als > auch Finanzamt als in Ordnung empfunden. > Verein wurde in 2023 gegründet und 2023 in's > Vereinsregister eingetragen. > Verein hat 2023 den Vorläufigkeitsbescheid bzgl. > Gemeinnützigkeit erhalten. > Steuererklärungen wurden also noch nicht > eingereicht. > > > 1.) Liegen wir richtig, dass sich die Umsatzsteuer > - trotz abweichendem Wj - IMMER auf das > KALENDERjahr bezieht? > Das heißt, dass die Einnahmen aus abweichendem Wj > und Kalenderjahr "auseinanderklaffen"? > > 2.) Der Verein wurde unterjährig gegründet (Mai > 2023): Sind die Umsätze zur Ermittlung der > KU-Grenze (22.000) von 8/12 auf 12/12 > hochzurechnen? > > 3.) Körperschaftsteuererklärung - Formular: > Zwar ist in der Satzung - wie oben beschrieben - > ein abweichendes Vereinsjahr vermerkt. Dies wurde > auch bewusst so von uns gewählt, weil es so > einfach mehr Sinn macht und aus Gründen der > besseren Abgrenzung. > Ist das betreffende Formular in der KSt-Erklärung > dennoch so angeordnet, dass der Überschuss/die > Gesamteinnahmen sich auf das KALENDERjahr > beziehen? > Dann müsste man ja bestimmte Umsätze in einem Jahr > wegrechnen, im anderen Jahr hinzu. > Dann hätte aber so gesehen das abweichende > Vereinsjahr gar nichts gebracht...
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