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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Umsatzsteuer wird immer für die Kalendejahr > ermittelt. > > 2.) Der Verein wurde unterjährig gegründet (Mai > 2023): Sind die Umsätze zur Ermittlung der > KU-Grenze (22.000) von 8/12 auf 12/12 > hochzurechnen? > > # Ja. > > Bei der Körperschaftsteuer wird der Gewinn > aufgeteilt.
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