Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 01.01.2023
Es ist doch so, dass Aufwand wie Fahrten zusätzlich zu den Pauschalen (steuer- und sozialversicherungsfrei) ausgezahlt werden können.
# Ganz richtig.
Die Fahrten zum Training und Heimspielen wären dann aber zu versteuern (Pauschalversteuerung?) wegen der gewöhnlichen Arbeitsstätte, wenn die Pauschale ausgeschöpft ist. Bis zur Ausschöpfung der Pauschale ist aber grundlegend möglich steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, oder?
# Ja.
Erhält ein Ehrenamtlicher Helfer keine Vergütung, können wiederum Fahrten, egal wohin, komplett abgerechnet werden (Satzungskonformität vorausgesetzt). Oder?
# Das ist zwar von der Finanzverwaltung nicht geklärt. Man könnte es aber als pauschalen Aufwandsersatz behandeln, der mindestens im Rahmen der Ehrenamtspauschale steuerfrei ist.
Gibt es hierzu sowas wie eine Formel wieviel ein Verein ausgeben kann, zB in Bezug auf seine Finanz- oder Ertragskraft?
# Ein Formel nicht, aber eine Anleitung der Rechtsprechung: Es muss Monat für Monat darstellbar sein, dass die Vergütungen auch ohne Rückspende hätten bezahlt werden können.
Es gibt hier natürlich das Kalkül, dass ein großer Teil zurückgespendet wird.
# Das darf aber nicht mit eingerechnet werden, weil der Zahlungsanspruchg ernsthaft eingeräumt sein muss.
Das gilt nur dann, wenn er auch hätte beansprucht werden können, ohne dass der Verein zahlungsunfähig wird.