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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es ist doch so, dass Aufwand wie Fahrten > zusätzlich zu den Pauschalen (steuer- und > sozialversicherungsfrei) ausgezahlt werden können. > > > # Ganz richtig. > > Die Fahrten zum Training und Heimspielen wären > dann aber zu versteuern (Pauschalversteuerung?) > wegen der gewöhnlichen Arbeitsstätte, wenn die > Pauschale ausgeschöpft ist. Bis zur Ausschöpfung > der Pauschale ist aber grundlegend möglich steuer- > und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, oder? > > # Ja. > > Erhält ein Ehrenamtlicher Helfer keine Vergütung, > können wiederum Fahrten, egal wohin, komplett > abgerechnet werden (Satzungskonformität > vorausgesetzt). Oder? > > # Das ist zwar von der Finanzverwaltung nicht > geklärt. Man könnte es aber als pauschalen > Aufwandsersatz behandeln, der mindestens im Rahmen > der Ehrenamtspauschale steuerfrei ist. > > > Gibt es hierzu sowas wie eine Formel wieviel ein > Verein ausgeben kann, zB in Bezug auf seine > Finanz- oder Ertragskraft? > > # Ein Formel nicht, aber eine Anleitung der > Rechtsprechung: Es muss Monat für Monat > darstellbar sein, dass die Vergütungen auch ohne > Rückspende hätten bezahlt werden können. > > Es gibt hier natürlich das Kalkül, dass ein großer > Teil zurückgespendet wird. > > # Das darf aber nicht mit eingerechnet werden, > weil der Zahlungsanspruchg ernsthaft eingeräumt > sein muss. > Das gilt nur dann, wenn er auch hätte beansprucht > werden können, ohne dass der Verein > zahlungsunfähig wird.
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