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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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kine schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und ein gutes Neues Jahr > > ich habe eine Frage zur Fahrkostenabrechnung bei > Personen die Übungseiterpauschale oder > Ehrenamtspauschale erhalten bzw. sozusagen > angestellt sind und Vergütungsanspruch haben > > Hier ist eine Fahrtenabrechnung vorgesehen. > > Es ist doch so, dass Aufwand wie Fahrten > zusätzlich zu den Pauschalen (steuer- und > sozialversicherungsfrei) ausgezahlt werden können. > > > Die Fahrten zum Training und Heimspielen wären > dann aber zu versteuern (Pauschalversteuerung?) > wegen der gewöhnlichen Arbeitsstätte, wenn die > Pauschale ausgeschöpft ist. Bis zur Ausschöpfung > der Pauschale ist aber grundlegend möglich steuer- > und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, oder? > > Erhält ein Ehrenamtlicher Helfer keine Vergütung, > können wiederum Fahrten, egal wohin, komplett > abgerechnet werden (Satzungskonformität > vorausgesetzt). Oder? > > Eine andere Frage ist wie viel ÜL-Vergütung oder > andere Vergütungen ein Verein auszahlen kann. > Wenn wir allen Ehrenamtlichen vergüten würden und > das ganze aber auf die Pauschalen beschränken > kämen bestimmt einige 10.000 EURO zusammen. Dann > würden wir aber dunkelrote Zahlen schreiben. > Insbesondere wenn nicht gegen Spende verzichtet > wird. > > Gibt es hierzu sowas wie eine Formel wieviel ein > Verein ausgeben kann, zB in Bezug auf seine > Finanz- oder Ertragskraft? Es gibt hier natürlich > das Kalkül, dass ein großer Teil zurückgespendet > wird. Wir wollen aber keinesweges irgendwelche > rechtlichen Grenzen überschreiten und im > Nachhinein Nachzahlung machen müssen oder andern > Ärger bekommen. > > Eine ganz andere und wichtige Frage ist natürlich > eine gewisse Gleichbehandlung hinzubekommen. > > Schöne Grüße
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