Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung von Anzahlung buchen
von: Fritzi ()
Datum: 19.07.2023

Hallo zusammen,
ich bin Kassenführerin eines Vereins und aufgrund der Hitze haben wir gerade mehrere Stornierungen unseres Beachfeldes. Manchen Nutzern erstatten wir die Anzahlung aus Kulanzgründen. Die Erstattung darf nicht auf das Einnahme-Konto gebucht werden, oder? Muss ich dafür ein extra Konto anlegen?
Grüße Friederike

Re: Erstattung von Anzahlung buchen
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2023

Da es Rückbuchungen sind und kein eigene Einnahmenart, spricht nichts gegen eine Umkehrbuchung über das Erlöskonto. Das Saldierungsverbot greift hier m.E. nicht, weil es ja ein Erlösausfall und kein Ertrag ist.