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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: benny ()
Datum: 20.06.2023

Beim Jahresabschluss (gemeinnütziger Verein) ist ein Beleg (Lidl-Einkauf im April 2022 für Probewochenende) aufgetaucht, der dem Einkäufer noch nicht bezahlt worden ist. Er hat den Betrag sozusagen vorgestreckt. Wie ist damit jetzt buchhalterisch korrekt umzugehen?

Kann man jetzt in 2023 den Betrag an ihn überweisen? Fällt der Einkauf dann ins Geschäftsjahr 2023? Kann man so einfach machen?

Andere Möglichkeit: Der Einkäufer wäre auch bereit den Betrag als Spende anzusehen. Das wäre dann eine Sachspende, oder?



Edited 1 time(s). Last edit at 20.06.2023 by benny.

Re: Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: pfeffer ()
Datum: 21.06.2023

Kann man jetzt in 2023 den Betrag an ihn überweisen?

# Natürlich. Warum auch nicht? Der Rechtsanspruch besteht, weil er erst nach drei Jahren verjährt.
Wenn der Käufer auf die Bezahlung verzichtet, wäre das ein Geldspende.

Re: Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: benny ()
Datum: 21.06.2023

"Natürlich. Warum auch nicht? Der Rechtsanspruch besteht, weil er erst nach drei Jahren verjährt."

Ich bin davon ausgegangen, dass alles, was in einem Jahr (2022) anfällt, auch in diesem Jahr abgeschlossen/ verbucht werden muss. Ist es für den Kassenprüfer oder das Finanzamt nicht "komisch", wenn ein Beleg aus 2022 erst in 2023 "in den Büchern" auftaucht?



Edited 1 time(s). Last edit at 21.06.2023 by benny.

Re: Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: pfeffer ()
Datum: 21.06.2023

Ich bin davon ausgegangen, dass alles, was in einem Jahr (2022) anfällt, auch in diesem Jahr abgeschlossen/ verbucht werden muss. Ist es für den Kassenprüfer oder das Finanzamt nicht "komisch", wenn ein Beleg aus 2022 erst in 2023 "in den Büchern" auftaucht?

# Nein, das wäre ein unsinnig enges Verständnis.

Re: Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: benny ()
Datum: 21.06.2023

Man weiß ja nie. Gerade auf der Grund der verschiedenen Freibeträge der verschiedenen Steuern, dachte ich, muss eben alles alles wasserdicht sein.

Aber danke sehr für den Hinweis.