Re: Beleg aus 2022 noch nicht bezahlt
von: benny ()
Datum: 21.06.2023
"Natürlich. Warum auch nicht? Der Rechtsanspruch besteht, weil er erst nach drei Jahren verjährt."
Ich bin davon ausgegangen, dass alles, was in einem Jahr (2022) anfällt, auch in diesem Jahr abgeschlossen/ verbucht werden muss. Ist es für den Kassenprüfer oder das Finanzamt nicht "komisch", wenn ein Beleg aus 2022 erst in 2023 "in den Büchern" auftaucht?
Edited 1 time(s). Last edit at 21.06.2023 by benny.