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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
benny schrieb: ------------------------------------------------------- > Beim Jahresabschluss (gemeinnütziger Verein) ist > ein Beleg (Lidl-Einkauf im April 2022 für > Probewochenende) aufgetaucht, der dem Einkäufer > noch nicht bezahlt worden ist. Er hat den Betrag > sozusagen vorgestreckt. Wie ist damit jetzt > buchhalterisch korrekt umzugehen? > > Kann man jetzt in 2023 den Betrag an ihn > überweisen? Fällt der Einkauf dann ins > Geschäftsjahr 2023? Kann man so einfach machen? > > Andere Möglichkeit: Der Einkäufer wäre auch bereit > den Betrag als Spende anzusehen. Das wäre dann > eine Sachspende, oder?
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