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Steuern und Buchführung
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann man jetzt in 2023 den Betrag an ihn > überweisen? > > # Natürlich. Warum auch nicht? Der Rechtsanspruch > besteht, weil er erst nach drei Jahren verjährt. > Wenn der Käufer auf die Bezahlung verzichtet, wäre > das ein Geldspende.
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