Reisekosten
von: Sportbegeistert ()
Datum: 15.02.2024
Guten Tag, ich bin im Vereinsausschuss bei uns im Verein. Lebe jedoch 60km entfernt und fahre einmal die Woche für Vorstand arbeiten und ähnlichem in die Geschäftsstelle.
Unsere Satzung sagt folgendes
Mitglieder, welche vom Verein beauftragt wurden und der Vorstandsausschuss haben einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Richterliche kosten, Porto und Kommunikationskosten.
Darf ich mir die km nun anrechnen lassen, welchen Satz verwende ich und was ist die Höchstgrenze?
61km × 2 × 51 Wochen × 30cent=1.866,6 EUR theoretisch?