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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Sportbegeistert schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, ich bin im Vereinsausschuss bei uns im > Verein. Lebe jedoch 60km entfernt und fahre einmal > die Woche für Vorstand arbeiten und ähnlichem in > die Geschäftsstelle. > > Unsere Satzung sagt folgendes > Mitglieder, welche vom Verein beauftragt wurden > und der Vorstandsausschuss haben einen Anspruch > auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen im Rahmen > ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. > Dazu gehören insbesondere Reisekosten, > Verpflegungsmehraufwendungen, Richterliche kosten, > Porto und Kommunikationskosten. > > Darf ich mir die km nun anrechnen lassen, welchen > Satz verwende ich und was ist die Höchstgrenze? > > 61km × 2 × 51 Wochen × 30cent=1.866,6 EUR > theoretisch?
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