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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Sportbegeistert schrieb: ------------------------------------------------------- > Bezahlt ein Verein seinen Ehrenamtlichen lediglich > eine Fahrkostenerstattung, liegt kein > Arbeitsverhältnis und damit auch kein Arbeitslohn > vor. Auch die Kosten für die Fahrten zum > regelmäßigen Einsatzort können also erstattet > werden. > Ist dies so?
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