Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 18.01.2024
Hallo zusammen,
ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, wüsste aber gerne Eure Meinung hierzu:
Unser Verein wurde letztes Jahr (mitten unter dem Jahr) gegründet. Die Eintragung des Vereins ist erfolgt und die Gemeinnützigkeit wurde uns auch bestätigt.
Die Vereinigung als solche gab es allerdings schon länger (einige Jahre), besaß aber keine Satzung, und war weder im Vereinsregister eingetragen noch besaß sie die Gemeinnützigkeit.
Unser Problem nun ist Folgendes:
Aus dieser "Vorgängerzeit" ist auch etwas Geld.da, sowohl auf einem Vorgänger-Bankkonto, das dann auf den Verein umgeschrieben werden konnte, als auch in unserer Kasse.
Das Geld auf der Bank etwa ging nahtlos vom "alten" Zustand auf den "neuen" über.
Meine Frage ist: Wie sollte ich am besten vorgehen bzgl. der Anfangsbestände von Kasse und Bank?
Entweder:
a) Kassen- und Bankbestand sind am Gründungsdatum beide auf 0,00 € und die Differenz zum eigentlichen Bestand von Kasse bzw. Bank am Gründungstag erfasse ich dann als Zufluss?
Aber welches Gegenkonto gebe ich hier an? Einfach "Spendenkonto" nehmen, erscheint das wirklich plausibel, wo das Geld nun herkam?
b) Ich weise den richtigen Kassen- und Bankbestand aus auf die Gefahr, dass es zu Rückfragen vonseiten der Körperschaftsteuerstelle kommt, wie denn bereits am Gründungstag dieses Vermögen da sein kann und überhaupt ein Bankkonto für einen Verein existieren kann, der ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht eingetragen war.
c) Wie sollte ich sonst den Zufluss erfassen? Eine Art Einlage von Vereinsmitgliedern kann es meines Erachtens bei einem Verein nicht geben. Es handelt sich ja nicht um einen Gewerbebetrieb wie etwa die Gesellschafter einer OHG, die etwas entnehmen oder einlegen...
Eine weitere Frage damit zusammehängede Frage von mir wäre noch: Die Eintragung und Gemeinnützigkeit bekamen wir ja (logischerweise) erst NACH der Gründungsversammlung (ein paar Monate danach). Wir hatten allerdings in diesem Zwischen-Zeitraum schon einige Geschäftsvorfälle...
Gelesen habe ich, dass man prinzipiell Aufzeichnungen (und damit auch eine Buchführung) zu machen hat, sobald der Verein EINGETRAGEN (!) - also nicht gegründet - ist. Aber wir können doch nicht die bereits auf das Bankkonto geflossenen Zahlungsströme aus von uns geschriebenen Rechnungen einfach unter den Tisch fallen lassen...
Ich wäre Euch sehr dankbar, wie man am rechtlich saubersten diese Situation buchhaltärisch festhalten kann!
Bereits im Voraus vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Euer
Vereinsmeier352