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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Eintragung des Vereins führt nicht zu einer > neuen Rechtspersönlichkeit. > Die Frage ist also: War das eine Umwandlung in > einen eigetragenen Verein oder eine Neugründung? > Die Gemeinnützigkeit spielt dabei keine Rolle. > Gemeinnützigkeitsrechtlich gilt, dass das auch das > frühere Vermögen in die > gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung > fällt. > Es gibt als zwei Möglichkeiten: > 1. Es handelt sich um eine Neugründung, dann kann > das Vermögen des "alten" Vereins per Schenkung auf > den neuen übergehen. > 2. Der Verein wurde nur umgewandelt. Dann wird das > vorhandene Vermögen buchhalterisch fortgeführt. > Entsprechend werden auch die Geschäftsvorfälle, > die zwischen Beschluss zur Eintragung und Erhalt > der Gemeinnützigkeit liegen, behandelt.
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