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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Die Eintragung des Vereins führt nicht zu einer > > neuen Rechtspersönlichkeit. > > Die Frage ist also: War das eine Umwandlung in > > einen eigetragenen Verein oder eine > Neugründung? > > Die Gemeinnützigkeit spielt dabei keine Rolle. > > Gemeinnützigkeitsrechtlich gilt, dass das auch > das > > frühere Vermögen in die > > gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung > > fällt. > > Es gibt als zwei Möglichkeiten: > > 1. Es handelt sich um eine Neugründung, dann > kann > > das Vermögen des "alten" Vereins per Schenkung > auf > > den neuen übergehen. > > 2. Der Verein wurde nur umgewandelt. Dann wird > das > > vorhandene Vermögen buchhalterisch fortgeführt. > > Entsprechend werden auch die Geschäftsvorfälle, > > die zwischen Beschluss zur Eintragung und > Erhalt > > der Gemeinnützigkeit liegen, behandelt. > > > > Ok, danke für Ihre wirklich sehr schnelle Antwort! > :) > > Unser "Verein" (war aber vorher eben noch kein > Verein im rechtlichen Sinne) existierte schon > einige Zeit. Es handelte sich bis zu > Gründung/Eintragung um einen losen Zusammenschluss > von natürlichen Personen (vermutlich wohl GbR), > die sich schon früher regelmäßig für die > Vereinsaktivität getroffen haben. > Vereinsgründung/Gemeinnützigkeit (und alles was > damit zusammenhängt) wurde von den früheren > "Vorsitzenden" (der Begriff ist in dem Sinne > natürlich falsch) leider immer wieder > versäumt/aufgeschoben oder man wollte es > schlichtweg bewusst nicht angehen z.B. aufgrund zu > hohem Aufwand... > Da das alles rechtlich nicht "sauber" gelöst war, > wollten die neuen Verantwortlichen das nun endlich > nachholen. > > Wenn ich Ihre Nachricht von oben richtig > interpretiere, kann es sich bei uns nicht um eine > Neugründung "aus einem alten Verein heraus" > handeln, sondern um eine Umwandlung handeln... > Es gab "uns" somit in dem Sinne also schon und ich > kann mit den richtigen Beständen ab GRÜNDUNGsdatum > fortfahren und werde nicht zusätzlich zwei > Buchungen vornehmen, damit Kassen- und Bankkonto > erst auf dem richtigen Stand sind. > > > (Hinweis: Bis vor der Gründung/Eintragung führten > wir keine richtige Buchhaltung: weder erstellten > wir Einnahmenüberschussrechnungen noch > Bilanzen/GuVs etc. Lediglich Listen/Excel-Dateien > oder vergleichbare Dokumente geführt.)
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