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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche > Frage, wüsste aber gerne Eure Meinung hierzu: > > > Unser Verein wurde letztes Jahr (mitten unter dem > Jahr) gegründet. Die Eintragung des Vereins ist > erfolgt und die Gemeinnützigkeit wurde uns auch > bestätigt. > > Die Vereinigung als solche gab es allerdings schon > länger (einige Jahre), besaß aber keine Satzung, > und war weder im Vereinsregister eingetragen noch > besaß sie die Gemeinnützigkeit. > > > Unser Problem nun ist Folgendes: > Aus dieser "Vorgängerzeit" ist auch etwas Geld.da, > sowohl auf einem Vorgänger-Bankkonto, das dann auf > den Verein umgeschrieben werden konnte, als auch > in unserer Kasse. > Das Geld auf der Bank etwa ging nahtlos vom > "alten" Zustand auf den "neuen" über. > > Meine Frage ist: Wie sollte ich am besten vorgehen > bzgl. der Anfangsbestände von Kasse und Bank? > > Entweder: > a) Kassen- und Bankbestand sind am Gründungsdatum > beide auf 0,00 € und die Differenz zum > eigentlichen Bestand von Kasse bzw. Bank am > Gründungstag erfasse ich dann als Zufluss? > Aber welches Gegenkonto gebe ich hier an? Einfach > "Spendenkonto" nehmen, erscheint das wirklich > plausibel, wo das Geld nun herkam? > > b) Ich weise den richtigen Kassen- und Bankbestand > aus auf die Gefahr, dass es zu Rückfragen > vonseiten der Körperschaftsteuerstelle kommt, wie > denn bereits am Gründungstag dieses Vermögen da > sein kann und überhaupt ein Bankkonto für einen > Verein existieren kann, der ja zu dem Zeitpunkt > noch gar nicht eingetragen war. > > c) Wie sollte ich sonst den Zufluss erfassen? Eine > Art Einlage von Vereinsmitgliedern kann es meines > Erachtens bei einem Verein nicht geben. Es handelt > sich ja nicht um einen Gewerbebetrieb wie etwa die > Gesellschafter einer OHG, die etwas entnehmen oder > einlegen... > > > Eine weitere Frage damit zusammehängede Frage von > mir wäre noch: Die Eintragung und Gemeinnützigkeit > bekamen wir ja (logischerweise) erst NACH der > Gründungsversammlung (ein paar Monate danach). Wir > hatten allerdings in diesem Zwischen-Zeitraum > schon einige Geschäftsvorfälle... > Gelesen habe ich, dass man prinzipiell > Aufzeichnungen (und damit auch eine Buchführung) > zu machen hat, sobald der Verein EINGETRAGEN (!) - > also nicht gegründet - ist. Aber wir können doch > nicht die bereits auf das Bankkonto geflossenen > Zahlungsströme aus von uns geschriebenen > Rechnungen einfach unter den Tisch fallen > lassen... > > Ich wäre Euch sehr dankbar, wie man am rechtlich > saubersten diese Situation buchhaltärisch > festhalten kann! > > Bereits im Voraus vielen Dank für Eure > Rückmeldungen! > > Euer > > Vereinsmeier352
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