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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 18.01.2024

Hallo zusammen,

ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, wüsste aber gerne Eure Meinung hierzu:


Unser Verein wurde letztes Jahr (mitten unter dem Jahr) gegründet. Die Eintragung des Vereins ist erfolgt und die Gemeinnützigkeit wurde uns auch bestätigt.

Die Vereinigung als solche gab es allerdings schon länger (einige Jahre), besaß aber keine Satzung, und war weder im Vereinsregister eingetragen noch besaß sie die Gemeinnützigkeit.


Unser Problem nun ist Folgendes:
Aus dieser "Vorgängerzeit" ist auch etwas Geld.da, sowohl auf einem Vorgänger-Bankkonto, das dann auf den Verein umgeschrieben werden konnte, als auch in unserer Kasse.
Das Geld auf der Bank etwa ging nahtlos vom "alten" Zustand auf den "neuen" über.

Meine Frage ist: Wie sollte ich am besten vorgehen bzgl. der Anfangsbestände von Kasse und Bank?

Entweder:
a) Kassen- und Bankbestand sind am Gründungsdatum beide auf 0,00 € und die Differenz zum eigentlichen Bestand von Kasse bzw. Bank am Gründungstag erfasse ich dann als Zufluss?
Aber welches Gegenkonto gebe ich hier an? Einfach "Spendenkonto" nehmen, erscheint das wirklich plausibel, wo das Geld nun herkam?

b) Ich weise den richtigen Kassen- und Bankbestand aus auf die Gefahr, dass es zu Rückfragen vonseiten der Körperschaftsteuerstelle kommt, wie denn bereits am Gründungstag dieses Vermögen da sein kann und überhaupt ein Bankkonto für einen Verein existieren kann, der ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht eingetragen war.

c) Wie sollte ich sonst den Zufluss erfassen? Eine Art Einlage von Vereinsmitgliedern kann es meines Erachtens bei einem Verein nicht geben. Es handelt sich ja nicht um einen Gewerbebetrieb wie etwa die Gesellschafter einer OHG, die etwas entnehmen oder einlegen...


Eine weitere Frage damit zusammehängede Frage von mir wäre noch: Die Eintragung und Gemeinnützigkeit bekamen wir ja (logischerweise) erst NACH der Gründungsversammlung (ein paar Monate danach). Wir hatten allerdings in diesem Zwischen-Zeitraum schon einige Geschäftsvorfälle...
Gelesen habe ich, dass man prinzipiell Aufzeichnungen (und damit auch eine Buchführung) zu machen hat, sobald der Verein EINGETRAGEN (!) - also nicht gegründet - ist. Aber wir können doch nicht die bereits auf das Bankkonto geflossenen Zahlungsströme aus von uns geschriebenen Rechnungen einfach unter den Tisch fallen lassen...

Ich wäre Euch sehr dankbar, wie man am rechtlich saubersten diese Situation buchhaltärisch festhalten kann!

Bereits im Voraus vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Euer

Vereinsmeier352

Re: Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2024

Die Eintragung des Vereins führt nicht zu einer neuen Rechtspersönlichkeit.
Die Frage ist also: War das eine Umwandlung in einen eigetragenen Verein oder eine Neugründung?
Die Gemeinnützigkeit spielt dabei keine Rolle. Gemeinnützigkeitsrechtlich gilt, dass das auch das frühere Vermögen in die gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung fällt.
Es gibt als zwei Möglichkeiten:
1. Es handelt sich um eine Neugründung, dann kann das Vermögen des "alten" Vereins per Schenkung auf den neuen übergehen.
2. Der Verein wurde nur umgewandelt. Dann wird das vorhandene Vermögen buchhalterisch fortgeführt.
Entsprechend werden auch die Geschäftsvorfälle, die zwischen Beschluss zur Eintragung und Erhalt der Gemeinnützigkeit liegen, behandelt.

Re: Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 19.01.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Eintragung des Vereins führt nicht zu einer
> neuen Rechtspersönlichkeit.
> Die Frage ist also: War das eine Umwandlung in
> einen eigetragenen Verein oder eine Neugründung?
> Die Gemeinnützigkeit spielt dabei keine Rolle.
> Gemeinnützigkeitsrechtlich gilt, dass das auch das
> frühere Vermögen in die
> gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung
> fällt.
> Es gibt als zwei Möglichkeiten:
> 1. Es handelt sich um eine Neugründung, dann kann
> das Vermögen des "alten" Vereins per Schenkung auf
> den neuen übergehen.
> 2. Der Verein wurde nur umgewandelt. Dann wird das
> vorhandene Vermögen buchhalterisch fortgeführt.
> Entsprechend werden auch die Geschäftsvorfälle,
> die zwischen Beschluss zur Eintragung und Erhalt
> der Gemeinnützigkeit liegen, behandelt.



Ok, danke für Ihre wirklich sehr schnelle Antwort! :)

Unser "Verein" (war aber vorher eben noch kein Verein im rechtlichen Sinne) existierte schon einige Zeit. Es handelte sich bis zu Gründung/Eintragung um einen losen Zusammenschluss von natürlichen Personen (vermutlich wohl GbR), die sich schon früher regelmäßig für die Vereinsaktivität getroffen haben.
Vereinsgründung/Gemeinnützigkeit (und alles was damit zusammenhängt) wurde von den früheren "Vorsitzenden" (der Begriff ist in dem Sinne natürlich falsch) leider immer wieder versäumt/aufgeschoben oder man wollte es schlichtweg bewusst nicht angehen z.B. aufgrund zu hohem Aufwand...
Da das alles rechtlich nicht "sauber" gelöst war, wollten die neuen Verantwortlichen das nun endlich nachholen.

Wenn ich Ihre Nachricht von oben richtig interpretiere, kann es sich bei uns nicht um eine Neugründung "aus einem alten Verein heraus" handeln, sondern um eine Umwandlung handeln...
Es gab "uns" somit in dem Sinne also schon und ich kann mit den richtigen Beständen ab GRÜNDUNGsdatum fortfahren und werde nicht zusätzlich zwei Buchungen vornehmen, damit Kassen- und Bankkonto erst auf dem richtigen Stand sind.


(Hinweis: Bis vor der Gründung/Eintragung führten wir keine richtige Buchhaltung: weder erstellten wir Einnahmenüberschussrechnungen noch Bilanzen/GuVs etc. Lediglich Listen/Excel-Dateien oder vergleichbare Dokumente geführt.)

Re: Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2024

Unser "Verein" (war aber vorher eben noch kein Verein im rechtlichen Sinne) existierte schon einige Zeit.

# Tatsächlich werden solche Personenzusammenschlüsse oft als nichtrechtsfähige Vereine behandelt. Ein solcher nichtrechtsfähiger Verein kann nämlich auch stillschweigend entstehen.
Aber wie gesagt: Sie können das auch als Neugründung behandeln. Dann wäre der Vermögensübergang eine Schenkung.

Re: Verein Kapital / Einlage / Spende?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 19.01.2024

Super, vielen Dank für die wirklich zielgerichtete Antwort!