Re: Keine USt. nach § 4 Nr. 22a UStG
von: Frau Berger ()
Datum: 10.11.2023
Nein, wir sind definitiv nicht diejenigen, die die Fortbildung durchführen, diese umfassst mehr als nur unseren Beitrag. Einnahmen werden mit der Fortbildung nicht erzielt, sie wird vom anderen Träger im Rahmen von deren Förderung kostenfrei angeboten. Laut Gesetzestext fallen "Vorträge wissenschaftlicher oder belehrender Art", darunter, die werden ja meist im Rahmen einer nicht unbedingt selbst durchgeführten Veranstaltung gehalten. Daher meine Frage. (Wir nutzen übrigens keinen Vorsteuerabzug, falls dies relevant ist.)
Was wäre eine Alternative? Kleinunternehmerregelung nach § 19? Der zugrundegelegte maximale Jahresumsatz bezieht sich ja auf Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, nicht auf den Gesamtumsatz (Zuschüsse ideeller Bereich), oder?