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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Frau Berger schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, wir sind definitiv nicht diejenigen, die die > Fortbildung durchführen, diese umfassst mehr als > nur unseren Beitrag. Einnahmen werden mit der > Fortbildung nicht erzielt, sie wird vom anderen > Träger im Rahmen von deren Förderung kostenfrei > angeboten. Laut Gesetzestext fallen "Vorträge > wissenschaftlicher oder belehrender Art", > darunter, die werden ja meist im Rahmen einer > nicht unbedingt selbst durchgeführten > Veranstaltung gehalten. Daher meine Frage. (Wir > nutzen übrigens keinen Vorsteuerabzug, falls dies > relevant ist.) > > Was wäre eine Alternative? > Kleinunternehmerregelung nach § 19? Der > zugrundegelegte maximale Jahresumsatz bezieht sich > ja auf Zweckbetrieb und wirtschaftlichem > Geschäftsbetrieb, nicht auf den Gesamtumsatz > (Zuschüsse ideeller Bereich), oder?
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