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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > § 4 Nr. 22a UStG verlangt zwei Voraussetzungen: > - Die Bildungsveranstaltungen müssen von den > gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. > - Die Einnahmen müssen überwiegend zur Deckung der > Kosten verwendet werden. > > Ich habe Bedenken, ob die Einrichtung die > Verstaltungen "durchführt", wenn sie lediglich die > Referenten stellt. > Ich hatte jedenfalls schon mal einen Fall, wo das > Finanzamt mit diesem Argument die Steuerbefreitung > verneint hat.
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