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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Frau Berger schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > wir sind ein gemeinnütziger Verein als Träger > einer Beratungsstelle. Vorträge und Fortbildungen > gehören zu unseren satzungsgemäßen Tätigkeiten. > Üblicherweise erfolgt dies ohne extra Honorar im > Rahmen unserer Förderung. > > Nun werden 2 unserer Angestellten bei der > Fortbildung eines anderen Trägers als Referenten > auftreten. Dort sollen wir eine Rechnung stellen. > Ist es ok, unter Verweis auf § 4 Nr. 22a UStG auf > die Umsatzsteuer zu verzichten?
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