Re: Reise- und Übernachtungskosten verbuchen / Aufwandsspenden?
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2023
Wenn unser Verein dem Ausgewählten nun die Kosten erstattet, die ihm in Ausübung dieser Aufgabe entstanden sind, wohin müssten diese gebucht werden?
# Verbandsarbeit fällt typischerweise in den ideellen Bereich
Wären die Konten 2561 (Reisekosten) und 2562 (Übernachtungskosten) aus dem SKR 49 hier die richtigen?
# Ja, dass passt. Der Vorstand ist hier wie ein Arbeitnehmer zu behandeln.
1) Was müsste in der Spendenquittung als "Tag der Zuwendung" angegeben werden? Der Tag, an welchem dem Mitglied die Kosten entstanden sind, oder der Tag, an dem er dem Vorstand gegenüber seinen Verzicht auf die Erstattung bekannt gegeben hat?
# Der Tag des Verzichts ist hier ausschlaggebend.
2) Ist es erforderlich, dass das Mitglied eine entsprechende Rechnung vorlegt? Oder muss es ggf. selbst eine entsprechende Rechung an den Verein schreiben?
# Es müsste eine übliche Reisekostenabrechnung vorlegen.
3) Wie wird das ganze buchhalterisch abgebildet? Wird hier direkt vom Spendenkonto (3230) gegen das Ausgabenkonto (2561/2562) gebucht, oder muss die Buchung über Zwischenkonten erfolgen?
# Die Buchung erfolgt, weil kein Geld fließt, über eine Verrechnungskonto, d.h.
1. Verrechnungskonto an Spenden
2. Reisekostenaufwand an Verrechnungskonto