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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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lubuns schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Verein ist gemäß Satzung Mitglied in einem > Dachverband gleichartiger Vereine. Dieser > Dachverband hat zu einer Mitgliederversammlung > geladen und eines unserer Vorstandsmitglieder > wurde dazu bestimmt an dieser Versammlung > teilzunehmen um unseren Verein entsprechend zu > repräsentieren. > Wenn unser Verein dem Ausgewählten nun die Kosten > erstattet, die ihm in Ausübung dieser Aufgabe > entstanden sind, wohin müssten diese gebucht > werden? > Wären die Konten 2561 (Reisekosten) und 2562 > (Übernachtungskosten) aus dem SKR 49 hier die > richtigen? Laut offizieller Bezeichnung aus dem > Kontenrahmen beziehen diese sich auf > "Arbeitnehmer", während es hier ja um ein > ehrenamtliches Vorstandsmitglied geht. > > > Eine weitere Frage wäre: Angenommen die > betreffende Person verzichtet auf eine Erstattung > der Kosten. In dem Fall könnten wir doch eine > Spendenquittung für eine Aufwandsspende > ausstellen, oder sehe ich das falsch? > Dazu hätte ich dann mehrere Fragen: > 1) Was müsste in der Spendenquittung als "Tag der > Zuwendung" angegeben werden? Der Tag, an welchem > dem Mitglied die Kosten entstanden sind, oder der > Tag, an dem er dem Vorstand gegenüber seinen > Verzicht auf die Erstattung bekannt gegeben hat? > 2) Ist es erforderlich, dass das Mitglied eine > entsprechende Rechnung vorlegt? Oder muss es ggf. > selbst eine entsprechende Rechung an den Verein > schreiben? > 3) Wie wird das ganze buchhalterisch abgebildet? > Wird hier direkt vom Spendenkonto (3230) gegen das > Ausgabenkonto (2561/2562) gebucht, oder muss die > Buchung über Zwischenkonten erfolgen? > > Vielen Dank
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