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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn unser Verein dem Ausgewählten nun die Kosten > erstattet, die ihm in Ausübung dieser Aufgabe > entstanden sind, wohin müssten diese gebucht > werden? > > # Verbandsarbeit fällt typischerweise in den > ideellen Bereich > > Wären die Konten 2561 (Reisekosten) und 2562 > (Übernachtungskosten) aus dem SKR 49 hier die > richtigen? > > # Ja, dass passt. Der Vorstand ist hier wie ein > Arbeitnehmer zu behandeln. > > 1) Was müsste in der Spendenquittung als "Tag der > Zuwendung" angegeben werden? Der Tag, an welchem > dem Mitglied die Kosten entstanden sind, oder der > Tag, an dem er dem Vorstand gegenüber seinen > Verzicht auf die Erstattung bekannt gegeben hat? > > # Der Tag des Verzichts ist hier ausschlaggebend. > > 2) Ist es erforderlich, dass das Mitglied eine > entsprechende Rechnung vorlegt? Oder muss es ggf. > selbst eine entsprechende Rechung an den Verein > schreiben? > > # Es müsste eine übliche Reisekostenabrechnung > vorlegen. > > 3) Wie wird das ganze buchhalterisch abgebildet? > Wird hier direkt vom Spendenkonto (3230) gegen das > Ausgabenkonto (2561/2562) gebucht, oder muss die > Buchung über Zwischenkonten erfolgen? > > # Die Buchung erfolgt, weil kein Geld fließt, über > eine Verrechnungskonto, d.h. > 1. Verrechnungskonto an Spenden > 2. Reisekostenaufwand an Verrechnungskonto
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