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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, wenn der Verzicht erst bei der Abrechnung > erfolgt, ist das zulässig. Nur ein Vorabverzicht > würde den Spendenabzug ausschließen.
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