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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsauto
von: Rolf ()
Datum: 22.11.2017

Hallo,

folgendes Problem besteht:
ein vom Verein gekauftes Auto wurde sowohl für Vereinszwecke als auch privat genutzt. Im Zuge der Auflösung des Vereins ist das dem FA aufgefallen, d.h. dem FA wurde der Fakt nicht eher bekannt. Es wurde über die Nutzung kein Fahrtenbuch geführt, auch die 1%-Regel kam nicht zum Einsatz. Der Vorsitzende verzichtete auf seine Ehrenamtspauschale und es bestand mit dem Verein eine Übereinkunft, daß er im Gegenzug und auch als Ausgleich für weitere über das Ehrenamt hinausgehende unbezahlte Tätigkeiten, das Auto auch privat nutzen kann. Er bezahlte auch die Versicherung selbst und die Hälfte der Benzinkosten.

Weiß jemand, wie das FA diesen Sachverhalt bewerten wird?
Sollte dadurch ein Vermögensschaden eingetreten sein: wer könnte dann die Forderung auf Schadensersatz erheben? Der Verein befindet sich bereits in Auflösung. Es gibt eigentlich kaum noch Mitglieder. Und da der Verein ohne Mitgliederversammlung aufgelöst wird durch Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl gibt es dann da jemanden, der in die Rechte der Mitglieder eintreten kann?

Es grüßt Rolf

Re: Vereinsauto
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.11.2017

Wenn sich der Verein im Liquidationsjahr befindet, existiert er ja noch. Die Mitgliederversammlung kann immer noch einberufen werden und der Verein Forderungen eintreiben.

Das FA wird die Nutzung des Fahrzeug schlimmstenfalls als Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot bewerten und kann für die entsprechenden Zeiträume die Gemeinnützigkeit einziehen.
Man kann aber argumentieren, dass der Vorstand im Gegenzug einen Teil der Kosten getragen hat.
Im besten Fall kann man nachweisen, dass dieser Kostenanteil nicht niedriger war als das, was sich nach der Einprozentregelung ergeben würde.