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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Rolf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > folgendes Problem besteht: > ein vom Verein gekauftes Auto wurde sowohl für > Vereinszwecke als auch privat genutzt. Im Zuge der > Auflösung des Vereins ist das dem FA aufgefallen, > d.h. dem FA wurde der Fakt nicht eher bekannt. Es > wurde über die Nutzung kein Fahrtenbuch geführt, > auch die 1%-Regel kam nicht zum Einsatz. Der > Vorsitzende verzichtete auf seine > Ehrenamtspauschale und es bestand mit dem Verein > eine Übereinkunft, daß er im Gegenzug und auch als > Ausgleich für weitere über das Ehrenamt > hinausgehende unbezahlte Tätigkeiten, das Auto > auch privat nutzen kann. Er bezahlte auch die > Versicherung selbst und die Hälfte der > Benzinkosten. > > Weiß jemand, wie das FA diesen Sachverhalt > bewerten wird? > Sollte dadurch ein Vermögensschaden eingetreten > sein: wer könnte dann die Forderung auf > Schadensersatz erheben? Der Verein befindet sich > bereits in Auflösung. Es gibt eigentlich kaum noch > Mitglieder. Und da der Verein ohne > Mitgliederversammlung aufgelöst wird durch > Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl gibt es > dann da jemanden, der in die Rechte der Mitglieder > eintreten kann? > > Es grüßt Rolf
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