Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: assedo ()
Datum: 10.11.2017
Hallo,
wir planen ein Vereinsfest in Eigenregie. Hierbei werden sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder beim Essens- und Getränkeverkauf helfen.
Mir ist klar, dass das nicht Vereinszweck ist und alle Einnahmen/Ausgaben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind.
Probleme hab ich aber noch mit der richtigen Behandlung von Essens/Getränkemarken. Wir planen jedem Helfer 2 Getränkemarken und 1 Essensmarke zu geben.
Sind diese Getränke/Essensmarken an die helfenden Mitglieder und Nichtmitglieder auch Umsatz wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Falls ja, mit welchem Betrag fliesen diese in die Umsätze ein. Wir haben an Getränken Wasser von 1,50 EUR bis Bier 5,50 EUR und beim Essen von Kuchen 1,-- EUR bis Rollbraten 8,-- EUR. Holt sich jemand mit den Marken Wasser und Kuchen wären 2,50 EUR Umsätze generiert, bei Bier und Rollbraten hingegen 13,50 EUR und manche wiederrum kommen vor lauter arbeiten gar nicht zum Essen/Trinken.
Danke für die Hilfe
Gruß
Assedo