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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn sich der Verein im Liquidationsjahr befindet, > existiert er ja noch. Die Mitgliederversammlung > kann immer noch einberufen werden und der Verein > Forderungen eintreiben. > > Das FA wird die Nutzung des Fahrzeug > schlimmstenfalls als Verstoß gegen das > Selbstlosigkeitsgebot bewerten und kann für die > entsprechenden Zeiträume die Gemeinnützigkeit > einziehen. > Man kann aber argumentieren, dass der Vorstand im > Gegenzug einen Teil der Kosten getragen hat. > Im besten Fall kann man nachweisen, dass dieser > Kostenanteil nicht niedriger war als das, was sich > nach der Einprozentregelung ergeben würde.
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