Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: DoreenK ()
Datum: 06.03.2021
Guten Tag,
ich stecke mit meinen Überlegungen/Recherchen etwas fest, bzw. ergeben sich immer wieder neue Fragen und hoffe, hier Hilfe zu finden :-)
Ein Unternehmen hat uns für ein spezielles Projekt 3 Notebooks (10 Jahre alt) gespendet (bereits in Ende letzten Jahres).
Nun wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, die NUR den Wert der MwST auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes beinhaltet. Die Firma hat mir bereits bestätigt, dass die Notebooks aus dem Betriebsvermögen stammen und einen Entnahmewert von 600 Euro pro Stück. Nach vorangegangenen Gesprächen mit der Firma gibt es wohl aber keinen Erinnerungswert mehr ...
1a. Ist es rechtens, dass meine Zuwendungsbestätigung den Wert von 288 EUR ausweist?
(also 0 Euro Buchwert plus 16% MwST von 3*600 Euro Entnahmewert(=Wiederbeschaffungswert))
1b. Müsste ich mir hier auch schriftlich bestätigen lassen, dass der Buchwert = 0 ist?
2. Oder wäre es nicht eher so, dass ich 2.088 Euro bescheinigen muss
(also 1800 Entnahmewert + 288 Euro MwST)?
3a. Kann die Firma als Entnahmewert auch den gemeinen Wert ansetzen (also den Gebrauchtwarenwert)?
3b. Wäre dieser gemeine Wert auch die Basis für die MwST auf der Zuwendungsbestätigung?
3c. Und wäre diese Variante tatsächlich nicht auch günstiger für die Firma?
4. Wäre es für die Firma evtl. auch eine (kostengünstigere) Option, uns die Notebooks im Rahmen eines Verkaufs --> Bezahlverzichts --> und damit als Geldspende zukommen zulassen? (Wobei hier möglicherweise das Problem sein könnte, dass die Rechnung nicht mehr auf 2020 ausgestellt werden kann ...)
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen,
DoreenK