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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ... ob ich quasi nur die MwSt dieses Wertes auf > die Zuwendungsbescheinigung schreiben kann > > # Die Mehrwertsteuer wird auf der > Zuwendungsbescheinigung nicht ausgewiesen. Der > Spender muss immer den Bruttowert angeben. Die > Besteuerung der Entnahme aus dem Betriebsvermögen > ist allein Sache des Spenders. > > Die Zuwendungsbestätigung darf aber nicht auf > einen Betrag lauten, der erkennbar über dem > Verkehrswert liegt. > Deswegen erübrigen sich diese Fragen eigentlich.
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