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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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DoreenK schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank Herr Pfeffer für Ihre schnelle > Antwort. > > Ja, ich fand es ja auch recht hoch mit diesem > Wiederbeschaffungswert ... > Aber angenommen, die Firma würde den Entnahmewert > noch nach unten anpassen, bleibt für mich dennoch > die Frage, ob ich quasi nur die MwSt dieses Wertes > auf die Zuwendungsbescheinigung schreiben kann > (weil Buchwert 0). > > Kann ich mir ansonsten nicht auch einfach von der > Firma bestätigen lassen: > "Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des > Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit > dem Entnahmewert in Höhe von Brutto 288 Euro > bewertet." (für 3 gebrauchte Notebooks inkl. > MwSt) > > Wenn ich Ihr Handbuch und andere Literatur dazu > richtig verstehe, kann mir doch dann salopp gesagt > egal sein, wie sich der Betrag zusammen setzt ... > oder? (da die Bewertung in diesem Fall dem > Unternehmen obliegt) > > Vielen Dank für Ihre Bemühungen und herzliche > Grüße aus Thüringen
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