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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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DoreenK schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > ich stecke mit meinen Überlegungen/Recherchen > etwas fest, bzw. ergeben sich immer wieder neue > Fragen und hoffe, hier Hilfe zu finden :-) > > Ein Unternehmen hat uns für ein spezielles Projekt > 3 Notebooks (10 Jahre alt) gespendet (bereits in > Ende letzten Jahres). > > Nun wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, die > NUR den Wert der MwST auf Grundlage des > Wiederbeschaffungswertes beinhaltet. Die Firma hat > mir bereits bestätigt, dass die Notebooks aus dem > Betriebsvermögen stammen und einen Entnahmewert > von 600 Euro pro Stück. Nach vorangegangenen > Gesprächen mit der Firma gibt es wohl aber keinen > Erinnerungswert mehr ... > > 1a. Ist es rechtens, dass meine > Zuwendungsbestätigung den Wert von 288 EUR > ausweist? > (also 0 Euro Buchwert plus 16% MwST von 3*600 Euro > Entnahmewert(=Wiederbeschaffungswert)) > 1b. Müsste ich mir hier auch schriftlich > bestätigen lassen, dass der Buchwert = 0 ist? > > 2. Oder wäre es nicht eher so, dass ich 2.088 Euro > bescheinigen muss > (also 1800 Entnahmewert + 288 Euro MwST)? > > 3a. Kann die Firma als Entnahmewert auch den > gemeinen Wert ansetzen (also den > Gebrauchtwarenwert)? > 3b. Wäre dieser gemeine Wert auch die Basis für > die MwST auf der Zuwendungsbestätigung? > 3c. Und wäre diese Variante tatsächlich nicht auch > günstiger für die Firma? > > 4. Wäre es für die Firma evtl. auch eine > (kostengünstigere) Option, uns die Notebooks im > Rahmen eines Verkaufs --> Bezahlverzichts --> und > damit als Geldspende zukommen zulassen? (Wobei > hier möglicherweise das Problem sein könnte, dass > die Rechnung nicht mehr auf 2020 ausgestellt > werden kann ...) > > Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, > > DoreenK
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