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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: DoreenK ()
Datum: 06.03.2021

Guten Tag,

ich stecke mit meinen Überlegungen/Recherchen etwas fest, bzw. ergeben sich immer wieder neue Fragen und hoffe, hier Hilfe zu finden :-)

Ein Unternehmen hat uns für ein spezielles Projekt 3 Notebooks (10 Jahre alt) gespendet (bereits in Ende letzten Jahres).

Nun wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, die NUR den Wert der MwST auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes beinhaltet. Die Firma hat mir bereits bestätigt, dass die Notebooks aus dem Betriebsvermögen stammen und einen Entnahmewert von 600 Euro pro Stück. Nach vorangegangenen Gesprächen mit der Firma gibt es wohl aber keinen Erinnerungswert mehr ...

1a. Ist es rechtens, dass meine Zuwendungsbestätigung den Wert von 288 EUR ausweist?
(also 0 Euro Buchwert plus 16% MwST von 3*600 Euro Entnahmewert(=Wiederbeschaffungswert))
1b. Müsste ich mir hier auch schriftlich bestätigen lassen, dass der Buchwert = 0 ist?

2. Oder wäre es nicht eher so, dass ich 2.088 Euro bescheinigen muss
(also 1800 Entnahmewert + 288 Euro MwST)?

3a. Kann die Firma als Entnahmewert auch den gemeinen Wert ansetzen (also den Gebrauchtwarenwert)?
3b. Wäre dieser gemeine Wert auch die Basis für die MwST auf der Zuwendungsbestätigung?
3c. Und wäre diese Variante tatsächlich nicht auch günstiger für die Firma?

4. Wäre es für die Firma evtl. auch eine (kostengünstigere) Option, uns die Notebooks im Rahmen eines Verkaufs --> Bezahlverzichts --> und damit als Geldspende zukommen zulassen? (Wobei hier möglicherweise das Problem sein könnte, dass die Rechnung nicht mehr auf 2020 ausgestellt werden kann ...)

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen,

DoreenK

Re: Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: pfeffer ()
Datum: 06.03.2021

Die Firma hat mir bereits bestätigt, dass die Notebooks aus dem Betriebsvermögen stammen und einen Entnahmewert von 600 Euro pro Stück

# Bei einem Alter von 10 Jahren ist das völlig überzogen. Das entspricht auch nicht dem Zeitwert.
Bemessunggrundlage ist entweder der Buchwert (0) oder der Teilwert oder der Zeitwert.
Da keiner so hoch ist, riskieren Sie Haftungsfolgen, wenn die dem Ansinnen des Unternehmens folgen.
Der Wiederbeschaffungswert kann hier keine Rolle spielen!

Re: Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: DoreenK ()
Datum: 07.03.2021

Vielen Dank Herr Pfeffer für Ihre schnelle Antwort.

Ja, ich fand es ja auch recht hoch mit diesem Wiederbeschaffungswert ...
Aber angenommen, die Firma würde den Entnahmewert noch nach unten anpassen, bleibt für mich dennoch die Frage, ob ich quasi nur die MwSt dieses Wertes auf die Zuwendungsbescheinigung schreiben kann (weil Buchwert 0).

Kann ich mir ansonsten nicht auch einfach von der Firma bestätigen lassen:
"Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert in Höhe von Brutto 288 Euro bewertet." (für 3 gebrauchte Notebooks inkl. MwSt)

Wenn ich Ihr Handbuch und andere Literatur dazu richtig verstehe, kann mir doch dann salopp gesagt egal sein, wie sich der Betrag zusammen setzt ... oder? (da die Bewertung in diesem Fall dem Unternehmen obliegt)

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und herzliche Grüße aus Thüringen

Re: Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2021

... ob ich quasi nur die MwSt dieses Wertes auf die Zuwendungsbescheinigung schreiben kann

# Die Mehrwertsteuer wird auf der Zuwendungsbescheinigung nicht ausgewiesen. Der Spender muss immer den Bruttowert angeben. Die Besteuerung der Entnahme aus dem Betriebsvermögen ist allein Sache des Spenders.

Die Zuwendungsbestätigung darf aber nicht auf einen Betrag lauten, der erkennbar über dem Verkehrswert liegt.
Deswegen erübrigen sich diese Fragen eigentlich.

Re: Sachspende bei Buchwert 0 EUR
von: DoreenK ()
Datum: 07.03.2021

Okay, Herr Pfeffer, Vielen Dank!
Da muss ich mal sehen, wie die Firma darauf reagiert und wie wir eine Lösung finden.
In jedem Fall werde ich alle relevanten Personen im Verein darauf impfen, dass es bei uns zukünftig keine Annahme von Sachspenden mehr geben kann ohne Wissen des Schatzmeisters ...