Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
von: Fw21 ()
Datum: 26.02.2021
Im Januar wurde mir hier schonmal sehr gut weitergeholfen, danke nochmal. Bei manchen Punkten bin ich mir aber noch unsicher welchem Bereich diese zuzuordnen sind:
Unser Verein (Förderverein Feuerwehr) hilft jährlich (wenn nicht gerade Corona ist) bei einer Großveranstaltung als Parkplatzeinweiser. Veranstalter ist ebenfalls ein Verein, von dem wir dafür einen zuvor festgelegten Betrag erhalten. Die Mitglieder persönlich erhalten dafür keine Vergütung. Diese Einnahme würde ich dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen, da es mit unserem Vereinszweck nichts zu tun hat. Ist das so korrekt?
Ebenfalls jährlich nimmt unser Verein am örtlichen Karnevalsumzug teil. Dazu wird ein Motivwagen gemietet und Wurfmaterial eingekauft. Wie wären diese Ausgaben denn zuzuordnen? Bzw. ist das überhaupt ohne weiteres so zulässig, da unser Vereinszweck mit Karneval eigentlich nichts zu tun hat und Gelder für nicht satzungskonforme Zwecke ausgegeben werden? Eine Zuwendung an die Mitglieder ist es aber ja auch nicht, da die Bonbons ja an die Allgemeinheit verteilt werden?
Wenn wir eine Veranstaltung (wirtschaftlicher Bereich) durchführen, dürfen die Helfer (meist Mitglieder aber auch Nichtmitglieder) dann eine Verpflegung erhalten, ohne dass diese als Zuwendung an die Mitglieder anzusehen ist? Also ohne dass die dafür anfallenden Kosten auf die 60€ pro Jahr angerechnet werden? Da es sich um eine wirtschaftliche Veranstaltung handelt, würde ich die Verpflegungskosten dann auch als Ausgabe dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen, richtig?
Wir führen ins unseren Einsatzfahrzeugen immer Wasserflaschen mit, damit man gerade im Sommer bei längeren Einsätzen etwas zu Trinken greifbar hat. Die Kosten dafür kann man ja denke ich problemlos dem ideellen Bereich zuordnen. Wie sieht es denn bei Übungen aus? Wenn dort während der Übung eine Getränkepause eingelegt wird, können die Getränke dann vom Verein zur Verfügung gestellt werden oder ist auch das bereits eine Zuwendung an die Mitglieder? Es geht wirklich nur um während der Übung. Wenn dann nach "Feierabend" noch bei einem Bier zusammen gessesen wird, das entspricht natürlich nicht dem Vereinszweck und muss auch jeder selbst bezahlen.
Unser Verein betreibt auch eine Grillhütte, im Prinzip aus rein wirtschaftlichen Gründen um über Vermietungen Einnahmen zu generieren. Vereinszweck ist die Hütte nicht. Wenn dort Arbeitseinsätze stattfinden (zB Herrichten der Außenanlagen im Frühjahr oder Renovierungen), dürfen die Mitgleider die dort arbeiten dann eine Verpflegung erhalten? Oder müsste auch diese wieder auf die 60€ angerechnet werden? Wenn das so möglich ist würde ich auch hier wieder die Ausgabe dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen, oder?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!