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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Verein (Förderverein Feuerwehr) hilft > jährlich (wenn nicht gerade Corona ist) bei einer > Großveranstaltung als Parkplatzeinweiser. > Veranstalter ist ebenfalls ein Verein, von dem wir > dafür einen zuvor festgelegten Betrag erhalten. > Die Mitglieder persönlich erhalten dafür keine > Vergütung. Diese Einnahme würde ich dem > wirtschaftlichen Bereich zuordnen, da es mit > unserem Vereinszweck nichts zu tun hat. Ist das so > korrekt? > > # Ganz richtig. Das ist eine nicht zweckgezogene > wirtschaftliche Tätigkeit. > > Ebenfalls jährlich nimmt unser Verein am örtlichen > Karnevalsumzug teil. Dazu wird ein Motivwagen > gemietet und Wurfmaterial eingekauft. Wie wären > diese Ausgaben denn zuzuordnen? > > # Da keine Einnahmen enstehen, kann das nur > ideeller Bereich sein. > > Bzw. ist das überhaupt ohne weiteres so zulässig, > da unser Vereinszweck mit Karneval eigentlich > nichts zu tun hat und Gelder für nicht > satzungskonforme Zwecke ausgegeben werden? > > # Das wird man wohl als "gesellige Veranstaltung" > behandeln müssen. In überschaubarem Rahmen > (40/60-Euro-Grenze) ist das zulässig. Evtl. kann > man es auch unter "Repräsentationskosten" buchen. > Aber auch hier muss der Aufwand angemessen sein. > > Eine Zuwendung an die Mitglieder ist es aber ja > auch nicht, da die Bonbons ja an die Allgemeinheit > verteilt werden? > > # Nein, aber auch Zuwendungen an Nichtmitglieder > außerhalb des Satzungszweckes sind schädlich. > > Wenn das regelmäßig geschieht und mit > nennenswerten Ausgaben verbunden ist, würde ich > den Satzungszweck ergänzen. Der einzige Nachteil: > Es entfällt dann der Spendenabzug für > Mitgliedsbeiträge.
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