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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Fw21 schrieb: ------------------------------------------------------- > Im Januar wurde mir hier schonmal sehr gut > weitergeholfen, danke nochmal. Bei manchen Punkten > bin ich mir aber noch unsicher welchem Bereich > diese zuzuordnen sind: > > Unser Verein (Förderverein Feuerwehr) hilft > jährlich (wenn nicht gerade Corona ist) bei einer > Großveranstaltung als Parkplatzeinweiser. > Veranstalter ist ebenfalls ein Verein, von dem wir > dafür einen zuvor festgelegten Betrag erhalten. > Die Mitglieder persönlich erhalten dafür keine > Vergütung. Diese Einnahme würde ich dem > wirtschaftlichen Bereich zuordnen, da es mit > unserem Vereinszweck nichts zu tun hat. Ist das so > korrekt? > > Ebenfalls jährlich nimmt unser Verein am örtlichen > Karnevalsumzug teil. Dazu wird ein Motivwagen > gemietet und Wurfmaterial eingekauft. Wie wären > diese Ausgaben denn zuzuordnen? Bzw. ist das > überhaupt ohne weiteres so zulässig, da unser > Vereinszweck mit Karneval eigentlich nichts zu tun > hat und Gelder für nicht satzungskonforme Zwecke > ausgegeben werden? Eine Zuwendung an die > Mitglieder ist es aber ja auch nicht, da die > Bonbons ja an die Allgemeinheit verteilt werden? > > Wenn wir eine Veranstaltung (wirtschaftlicher > Bereich) durchführen, dürfen die Helfer (meist > Mitglieder aber auch Nichtmitglieder) dann eine > Verpflegung erhalten, ohne dass diese als > Zuwendung an die Mitglieder anzusehen ist? Also > ohne dass die dafür anfallenden Kosten auf die 60€ > pro Jahr angerechnet werden? Da es sich um eine > wirtschaftliche Veranstaltung handelt, würde ich > die Verpflegungskosten dann auch als Ausgabe dem > wirtschaftlichen Bereich zuordnen, richtig? > > Wir führen ins unseren Einsatzfahrzeugen immer > Wasserflaschen mit, damit man gerade im Sommer bei > längeren Einsätzen etwas zu Trinken greifbar hat. > Die Kosten dafür kann man ja denke ich problemlos > dem ideellen Bereich zuordnen. Wie sieht es denn > bei Übungen aus? Wenn dort während der Übung eine > Getränkepause eingelegt wird, können die Getränke > dann vom Verein zur Verfügung gestellt werden oder > ist auch das bereits eine Zuwendung an die > Mitglieder? Es geht wirklich nur um während der > Übung. Wenn dann nach "Feierabend" noch bei einem > Bier zusammen gessesen wird, das entspricht > natürlich nicht dem Vereinszweck und muss auch > jeder selbst bezahlen. > > Unser Verein betreibt auch eine Grillhütte, im > Prinzip aus rein wirtschaftlichen Gründen um über > Vermietungen Einnahmen zu generieren. Vereinszweck > ist die Hütte nicht. Wenn dort Arbeitseinsätze > stattfinden (zB Herrichten der Außenanlagen im > Frühjahr oder Renovierungen), dürfen die > Mitgleider die dort arbeiten dann eine Verpflegung > erhalten? Oder müsste auch diese wieder auf die > 60€ angerechnet werden? Wenn das so möglich ist > würde ich auch hier wieder die Ausgabe dem > wirtschaftlichen Bereich zuordnen, oder? > > Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
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