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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist leider noch nicht geklärt. Wir warten hier > auf eine Aktualisierung des AEAO. > Ein "freie" Verwendung von Rücklagen ist aber > ohnehin nicht das Thema. Das beträfe ja nur freie > Rücklagen und die darf man immer auflösen und im > Rahmen der Satzungzwecke verwenden (also nicht > ganz frei). > Die Frage nach der Gesetzesänderung ist nicht, ob > man Rücklagen auflösen kann (das geht immer), > sondern ob man Mittelüberhänge als Rücklagen > ausweisen muss.
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