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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Literatur / Beispiele Vorsteuerabzug im Zeeckbetrieb
von: Dominik ()
Datum: 16.12.2019

Hallo zusammen,

gibt es gute und aktuelle Quellen zum Thema: Wie geht ich mit Vorsteuerabzug im Zweckbetrieb um?

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb erscheint mir noch schlüssig. Kosten können direkt ihren Einnahmen zugeordnet werden und ich kann Vorsteuer zu 100 % ziehen.

Im Zweckbetrieb sieht dies ja anders aus.
Gilt hier auch die explizite Zuordnung Einnahmen zu Ausgaben?
Bsp: Buseinnahmen 7%, Busausgaben 19% - Vorsteuerabzug 100 Prozent
und der Rest, weil ich keine expliziten Einnahmen bleibt außen vor.

oder reicht ein Einnahmenblock aus (Busfahrgeld oder Spieltagseinnahmen zu 7% aus), um im kompletten restlichen Zweckbetrieb, dann halt anteilig zum Umsatz (Zweck-und wirtschaftlich zu Idell /Vermögen) Vorsteuer geltend machen zu können.

Vielen Dank für die Hilfe.

Über Literaturhinweise und/oder Verweise auf Praxisbeispiele auch von anderen Mitstreitern wäre ich sehr dankbar.

Gruß Dominik

Re: Literatur / Beispiele Vorsteuerabzug im Zeeckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2019

Im Zweckbetrieb sieht dies ja anders aus.
# Nein, nicht grundsätzlich.

Gilt hier auch die explizite Zuordnung Einnahmen zu Ausgaben?
# Ja, immer müssen die vorsteuerabzugsfähigen Ausgaben als Kostenelemente in die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze eingehen (So hat der BFH das formuliert).

oder reicht ein Einnahmenblock aus (Busfahrgeld oder Spieltagseinnahmen zu 7% aus), um im kompletten restlichen Zweckbetrieb, dann halt anteilig zum Umsatz (Zweck-und wirtschaftlich zu Idell /Vermögen) Vorsteuer geltend machen zu können.
# Eine anteilige Zuordnung erfolgt bei Gemeinnkosten, die nicht direkt zugeordnet werden können.

Re: Literatur / Beispiele Vorsteuerabzug im Zeeckbetrieb
von: Dominik ()
Datum: 16.12.2019

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Gemeinkosten definieren sich in dem Zusammenhang mit dem Zweckbetrieb in etwa wie?
Würde unter sowas dann bspw. Trainingsequipment oder Spielbälle aus dem Zweckbetrieb fallen, die alle nutzen?

Wenn ich bspw. ìn Zukunft Eintrittgelder mit 7% von Besuchern verlange, könnte ich dann alle Ausgaben aus dem Zweckbetrieb, die mit dem jeweiligen Spiel zu tun haben (Bspw. Tape für die Spieler, Versorgung Essen am Spielfeldrand , wie Obst etc), in Bezug auf Vorsteuer 100% geltend machen?

Wenn ich keine Eintrittsgelder / Erlöse generiere, die direkte Ausgaben versuchsachen darf ich keine Vorsteuer berücksichtigen?

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit Essenverkauf und Co, spielt ja für diese Betrachtung keine Rolle

Bzgl. dieses Sachverhaltes:
"vorsteuerabzugsfähigen Ausgaben als Kostenelemente in die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze" habe ich eine Rückfrage.

Wie groß muss der Anteil des Kostenelements im Steuerlichen Ausgangsumsatz sein, sodass Vorsteuer im vollen Umfang geltend gemacht werden darf? Gibt es da Grenzwerte?

Gilt dies auch Bereichsübergreifend zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Betrieb?

Bspw. habe ich für den Zweckbetrieb Trikots angeschafft, 19% Umsatzsteuer
Diese nutze ich für das Herrenteam und unsere U19 als Spieltrikots. Wir nehmen bei Spielen kein Eintrittsgeld und unsere Spieler bekommen kein Geld für ihren Sport.

Auf diesen Trikots ist ein Sponsor, der für das Sponsoring auf diesen Trikots bezahlt hat.
Ist hier die Verknüpfung auch gegeben?
Heißt, ich darf im Zweckbetrieb die volle Vorsteuer holen, da ich einen Ausgangsumsatz habe mit dem Sponsoring?
Ohne die Trikots gäbe es nämlich kein Ausgangsumsatz.Oder wie ist da die Sachlage?

Gleiches Spiel für zwei Pavillions, die vom Team beim Spieltag eingesetzt werden. Diese sind mit Sponsorenlogo verziert (Einnahmen wirtschaftlicher Bereich). Fallen allerdings als Anschaffung in den Zweckbetrieb.

Vielen Dank für Ihre / Eure Hilfe

Re: Literatur / Beispiele Vorsteuerabzug im Zeeckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2019

Gemeinkosten definieren sich in dem Zusammenhang mit dem Zweckbetrieb in etwa wie?
# Das sind Kosten, die unabhängig von bestimmten Leistungen anfallen, wie Telefon, Miete, usf.

Würde unter sowas dann bspw. Trainingsequipment oder Spielbälle aus dem Zweckbetrieb fallen, die alle nutzen?
# Das wären direkte Kosten, die man entsprechend aufteilen müsste.

Wenn ich bspw. ìn Zukunft Eintrittgelder mit 7% von Besuchern verlange, könnte ich dann alle Ausgaben aus dem Zweckbetrieb, die mit dem jeweiligen Spiel zu tun haben (Bspw. Tape für die Spieler, Versorgung Essen am Spielfeldrand , wie Obst etc), in Bezug auf Vorsteuer 100% geltend machen?
# Grundsätzlich ja. Die Frage ist aber, ob die Eintrittsgelder nicht eher ein Nebenerlös sind, während der Spielbetrieb eigentlich nicht wirtschaftlich (d.h. auf Einnahmenerzielung) ausgerichtet ist.

Wenn ich keine Eintrittsgelder / Erlöse generiere, die direkte Ausgaben versuchsachen darf ich keine Vorsteuer berücksichtigen?
# Dann fehlt der Leistungstausch und damit die Steuerbarkeit, folglich keine Vorsteuerabzug.

Wie groß muss der Anteil des Kostenelements im Steuerlichen Ausgangsumsatz sein, sodass Vorsteuer im vollen Umfang geltend gemacht werden darf? Gibt es da Grenzwerte?
# Die Kosten müssen zu mindestens 10% für steuerpflichtige Umsätze genutzt werden.
Wenn die Kosten zum Teil in andere nicht steuerpflichtige Leistungen fließen, ist nur ein anteilger Vorsteuerabzug möglich.

Gilt dies auch Bereichsübergreifend zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Betrieb?
# Bei der Umsatzsteuer spielt das keine Rolle. Hier geht es nur um die Aufteilung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen.

Bspw. habe ich für den Zweckbetrieb Trikots angeschafft, 19% Umsatzsteuer
Diese nutze ich für das Herrenteam und unsere U19 als Spieltrikots. Wir nehmen bei Spielen kein Eintrittsgeld und unsere Spieler bekommen kein Geld für ihren Sport.
# Dann ist das kein Zweckbetrieb, weil keine Einnahmen erzielt werden.

Auf diesen Trikots ist ein Sponsor, der für das Sponsoring auf diesen Trikots bezahlt hat.
Ist hier die Verknüpfung auch gegeben?
# Das ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art.

Heißt, ich darf im Zweckbetrieb die volle Vorsteuer holen, da ich einen Ausgangsumsatz habe mit dem Sponsoring?
# Soweit die Ausgaben durch das Sponsoring entstehen, ja. Sponsoring ist aber kein Zweckbetrieb.

Gleiches Spiel für zwei Pavillions, die vom Team beim Spieltag eingesetzt werden. Diese sind mit Sponsorenlogo verziert (Einnahmen wirtschaftlicher Bereich). Fallen allerdings als Anschaffung in den Zweckbetrieb.
# Hier wären dann nur die anteiligen Kosten für das Anbringen des Logos vorsteuerabzugsfähig.
Bzw. der Rest nur soweit, wie die Pavilions für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.