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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. > > Gemeinkosten definieren sich in dem Zusammenhang > mit dem Zweckbetrieb in etwa wie? > Würde unter sowas dann bspw. Trainingsequipment > oder Spielbälle aus dem Zweckbetrieb fallen, die > alle nutzen? > > Wenn ich bspw. ìn Zukunft Eintrittgelder mit 7% > von Besuchern verlange, könnte ich dann alle > Ausgaben aus dem Zweckbetrieb, die mit dem > jeweiligen Spiel zu tun haben (Bspw. Tape für die > Spieler, Versorgung Essen am Spielfeldrand , wie > Obst etc), in Bezug auf Vorsteuer 100% geltend > machen? > > Wenn ich keine Eintrittsgelder / Erlöse generiere, > die direkte Ausgaben versuchsachen darf ich keine > Vorsteuer berücksichtigen? > > Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit > Essenverkauf und Co, spielt ja für diese > Betrachtung keine Rolle > > Bzgl. dieses Sachverhaltes: > "vorsteuerabzugsfähigen Ausgaben als > Kostenelemente in die steuerpflichtigen > Ausgangsumsätze" habe ich eine Rückfrage. > > Wie groß muss der Anteil des Kostenelements im > Steuerlichen Ausgangsumsatz sein, sodass Vorsteuer > im vollen Umfang geltend gemacht werden darf? Gibt > es da Grenzwerte? > > Gilt dies auch Bereichsübergreifend zwischen > Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Betrieb? > > Bspw. habe ich für den Zweckbetrieb Trikots > angeschafft, 19% Umsatzsteuer > Diese nutze ich für das Herrenteam und unsere U19 > als Spieltrikots. Wir nehmen bei Spielen kein > Eintrittsgeld und unsere Spieler bekommen kein > Geld für ihren Sport. > > Auf diesen Trikots ist ein Sponsor, der für das > Sponsoring auf diesen Trikots bezahlt hat. > Ist hier die Verknüpfung auch gegeben? > Heißt, ich darf im Zweckbetrieb die volle > Vorsteuer holen, da ich einen Ausgangsumsatz habe > mit dem Sponsoring? > Ohne die Trikots gäbe es nämlich kein > Ausgangsumsatz.Oder wie ist da die Sachlage? > > Gleiches Spiel für zwei Pavillions, die vom Team > beim Spieltag eingesetzt werden. Diese sind mit > Sponsorenlogo verziert (Einnahmen wirtschaftlicher > Bereich). Fallen allerdings als Anschaffung in den > Zweckbetrieb. > > Vielen Dank für Ihre / Eure Hilfe
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