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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Im Zweckbetrieb sieht dies ja anders aus. > # Nein, nicht grundsätzlich. > > Gilt hier auch die explizite Zuordnung Einnahmen > zu Ausgaben? > # Ja, immer müssen die vorsteuerabzugsfähigen > Ausgaben als Kostenelemente in die > steuerpflichtigen Ausgangsumsätze eingehen (So hat > der BFH das formuliert). > > oder reicht ein Einnahmenblock aus (Busfahrgeld > oder Spieltagseinnahmen zu 7% aus), um im > kompletten restlichen Zweckbetrieb, dann halt > anteilig zum Umsatz (Zweck-und wirtschaftlich zu > Idell /Vermögen) Vorsteuer geltend machen zu > können. > # Eine anteilige Zuordnung erfolgt bei > Gemeinnkosten, die nicht direkt zugeordnet werden > können.
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