Arbeitsstunden-Bezahlung
von: buschn ()
Datum: 20.03.2018
Hallo!
Ich habe eine Frage zu den Arbeitsstunden in einem Gartenverein. Laut Satzung ist nur geregelt, dass der Gartenpächter zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist. Wenn er dies nicht tut, wird ein von der Mitgliederversammlung beschlossener Betrag fällig.
Jetzt ist die Sachlage folgende:
Auf der Rechnung für das vergangene Gartenjahr 2017 (erhalten im Januar 2018) werden die Arbeitsstunden für das Jahr 2018 mit 5 Stunden á 15,00 € als Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Wenn die Stunden geleistet wurden, werden sie zurück gezahlt.
Ich stoße mich gerade an dieser Vorauszahlung. Wie oben beschrieben, steht dies nicht in der Satzung. Zusätzlich haben wir noch eine Finanzordnung, in der geschrieben steht, dass die Stunden als Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden. Diese Finanzordnung ist aber nicht Satzungsgebunden.
Ist so eine Vorauszahlung denn so rechtens? Ich sehe dies als eine Art Darlehen. Der Verein arbeitet das Jahr über mit dem Geld.
Dankeschön!