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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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buschn schrieb: ------------------------------------------------------- > Dann verhält es sich bestimmt auch mit der Umlage > so. > Laut Satzung steht nur geschrieben, dass die Höhe > der Umlage von der Mitgliederversammlung > beschlossen wird. > > Meines Wissens nach kann eine Umlage nur mit einem > in der Satzung genannten Betrag oder bis maximal > zu einem gewissen Vielfachen des > Mitgliedsbeitrages erhoben werden. > Eine besondere Umlage darf nur erhoben werden, > wenn der Fortbestand des Vereins gefährdet ist. > > Liege ich da richtig mit meinem Wissen?
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