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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Meines Wissens nach kann eine Umlage nur mit einem > in der Satzung genannten Betrag oder bis maximal > zu einem gewissen Vielfachen des > Mitgliedsbeitrages erhoben werden. > Eine besondere Umlage darf nur erhoben werden, > wenn der Fortbestand des Vereins gefährdet ist. > > # Das ist ganz richtig.
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