Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
buschn schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > Ich habe eine Frage zu den Arbeitsstunden in einem > Gartenverein. Laut Satzung ist nur geregelt, dass > der Gartenpächter zur Gemeinschaftsarbeit > verpflichtet ist. Wenn er dies nicht tut, wird ein > von der Mitgliederversammlung beschlossener Betrag > fällig. > > Jetzt ist die Sachlage folgende: > Auf der Rechnung für das vergangene Gartenjahr > 2017 (erhalten im Januar 2018) werden die > Arbeitsstunden für das Jahr 2018 mit 5 Stunden á > 15,00 € als Vorauszahlung in Rechnung gestellt. > Wenn die Stunden geleistet wurden, werden sie > zurück gezahlt. > > Ich stoße mich gerade an dieser Vorauszahlung. Wie > oben beschrieben, steht dies nicht in der Satzung. > Zusätzlich haben wir noch eine Finanzordnung, in > der geschrieben steht, dass die Stunden als > Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden. Diese > Finanzordnung ist aber nicht Satzungsgebunden. > > Ist so eine Vorauszahlung denn so rechtens? Ich > sehe dies als eine Art Darlehen. Der Verein > arbeitet das Jahr über mit dem Geld. > > Dankeschön!
www.vereinsknowhow.de
.