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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung (hier: Auflösung)
von: MuellerHer ()
Datum: 26.10.2017

Bei unserer Vereinssatzung ist beanstandet worden, dass die Regelung zur Vereinsauflösung steuerrechtlich nicht in Ordnung ist. Bisher steht dort folgendes:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu
steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamtes ausgeführt werden."
Auf der Jahreshauptversammlung im Januar soll eine Anpassung über eine Satzungsänderung entsprechend der Formulierung in den Mustersatzungen vorgenommen werden.

Wir würden dort wohl die für uns zuständige Kommune einsetzen wollen (Stadt X mit ca. 17.000 Einwohnern). Unser Verein befindet sich in einer vor langer Zeit einmal eingemeindeten unselbstständigen Ortschaft dieser Stadt (mit Ortsrat und Ortsbürgermeister). Ist es möglich zum Beispiel folgende Formulierung zu verwenden, weil das Vermögen bei einer Auflösung an die Ortschaft fallen sollte:
"Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt X, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige (sportliche) Zwecke der Ortschaft XX zu verwenden hat."

Re: Satzungsänderung (hier: Auflösung)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2017

Ja, das ist zulässig.

Satzungsänderung (hier: Auflösung)
von: MuellerHer ()
Datum: 26.10.2017

Noch eine weitere Frage zur Satzungsänderung:
Es wurde im Vorstand überlegt, die für die Änderung des Vereinszwecks nach dem BGB erforderliche Mehrheit, nach der sämtliche Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben müssen, zu ändern z.B. auf drei Viertel der in der Versammlung abgegebenen gültigen Stimmen.

Jetzt habe ich allerdings in einem Fachbuch für Vereinsrecht gelesen, dass bei einer Satzungsänderung in diesem Punkt, wonach die Änderung des Vereinszwecks nicht mehr der Zustimmung aller Mitglieder bedarf, eine solche Satzungsänderung ebenfalls der Zustimmung aller Mitglieder bedarf (Quellenangabe: OLG München, NZG 2011 S. 994 usw.). Damit steckt der Verein natürlich in einem Dilemma, denn es ist bei einem Verein ab einer gewissen Größenordnung und einer größeren Anzahl auswärtiger Mitglieder nicht gerade einfach, die Zustimmung aller Mitglieder zu erhalten. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, einen Passus zu einer Abmilderung dieser Mehrheiten nach § 33 Abs. 1 S. 2 BGB zu erreichen, ohne das alle Mitglieder einer solchen Satzungsänderung zustimmen müssen ?

Zu den Mehrheiten bei Abstimmungen steht übrigens folgendes in unserer bisherigen Satzung:
Sämtliche Beschlüsse werden, mit Ausnahme solcher auf Änderung der Satzung, Änderung
des Vereinsaufgabengebietes und des Zweckes sowie die Auflösung des Vereins, durch
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Eine Änderung der Satzung kann nur durch eine Mehrheit von ¾ der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Alle Abstimmungen der Versammlungen werden durch Handzeichen bei einfacher Mehrheit
entschieden. Auf Antrag ist eine Abstimmung schriftlich durchzuführen.

Re: Satzungsänderung (hier: Auflösung)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2017

Damit steckt der Verein natürlich in einem Dilemma, denn es ist bei einem Verein ab einer gewissen Größenordnung und einer größeren Anzahl auswärtiger Mitglieder nicht gerade einfach, die Zustimmung aller Mitglieder zu erhalten. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, einen Passus zu einer Abmilderung dieser Mehrheiten nach § 33 Abs. 1 S. 2 BGB zu erreichen, ohne das alle Mitglieder einer solchen Satzungsänderung zustimmen müssen ?

# Leider nicht. Deswegen lautet die Empfehlung, das schon in der Gründungssatzung zu regeln.