Satzungsänderung (hier: Auflösung)
von: MuellerHer ()
Datum: 26.10.2017
Noch eine weitere Frage zur Satzungsänderung:
Es wurde im Vorstand überlegt, die für die Änderung des Vereinszwecks nach dem BGB erforderliche Mehrheit, nach der sämtliche Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben müssen, zu ändern z.B. auf drei Viertel der in der Versammlung abgegebenen gültigen Stimmen.
Jetzt habe ich allerdings in einem Fachbuch für Vereinsrecht gelesen, dass bei einer Satzungsänderung in diesem Punkt, wonach die Änderung des Vereinszwecks nicht mehr der Zustimmung aller Mitglieder bedarf, eine solche Satzungsänderung ebenfalls der Zustimmung aller Mitglieder bedarf (Quellenangabe: OLG München, NZG 2011 S. 994 usw.). Damit steckt der Verein natürlich in einem Dilemma, denn es ist bei einem Verein ab einer gewissen Größenordnung und einer größeren Anzahl auswärtiger Mitglieder nicht gerade einfach, die Zustimmung aller Mitglieder zu erhalten. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, einen Passus zu einer Abmilderung dieser Mehrheiten nach § 33 Abs. 1 S. 2 BGB zu erreichen, ohne das alle Mitglieder einer solchen Satzungsänderung zustimmen müssen ?
Zu den Mehrheiten bei Abstimmungen steht übrigens folgendes in unserer bisherigen Satzung:
Sämtliche Beschlüsse werden, mit Ausnahme solcher auf Änderung der Satzung, Änderung
des Vereinsaufgabengebietes und des Zweckes sowie die Auflösung des Vereins, durch
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Eine Änderung der Satzung kann nur durch eine Mehrheit von ¾ der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Alle Abstimmungen der Versammlungen werden durch Handzeichen bei einfacher Mehrheit
entschieden. Auf Antrag ist eine Abstimmung schriftlich durchzuführen.