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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
MuellerHer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei unserer Vereinssatzung ist beanstandet worden, > dass die Regelung zur Vereinsauflösung > steuerrechtlich nicht in Ordnung ist. Bisher steht > dort folgendes: > "Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall > steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu > steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. > Beschlüsse über die künftige Verwendung des > Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des > Finanzamtes ausgeführt werden." > Auf der Jahreshauptversammlung im Januar soll eine > Anpassung über eine Satzungsänderung entsprechend > der Formulierung in den Mustersatzungen > vorgenommen werden. > > Wir würden dort wohl die für uns zuständige > Kommune einsetzen wollen (Stadt X mit ca. 17.000 > Einwohnern). Unser Verein befindet sich in einer > vor langer Zeit einmal eingemeindeten > unselbstständigen Ortschaft dieser Stadt (mit > Ortsrat und Ortsbürgermeister). Ist es möglich zum > Beispiel folgende Formulierung zu verwenden, weil > das Vermögen bei einer Auflösung an die Ortschaft > fallen sollte: > "Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei > Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das > Vermögen des Vereins an die Stadt X, die das > Vermögen unmittelbar und ausschließlich für > gemeinnützige (sportliche) Zwecke der Ortschaft XX > zu verwenden hat."
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