Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
MuellerHer schrieb: ------------------------------------------------------- > Noch eine weitere Frage zur Satzungsänderung: > Es wurde im Vorstand überlegt, die für die > Änderung des Vereinszwecks nach dem BGB > erforderliche Mehrheit, nach der sämtliche > Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben müssen, zu > ändern z.B. auf drei Viertel der in der > Versammlung abgegebenen gültigen Stimmen. > > Jetzt habe ich allerdings in einem Fachbuch für > Vereinsrecht gelesen, dass bei einer > Satzungsänderung in diesem Punkt, wonach die > Änderung des Vereinszwecks nicht mehr der > Zustimmung aller Mitglieder bedarf, eine solche > Satzungsänderung ebenfalls der Zustimmung aller > Mitglieder bedarf (Quellenangabe: OLG München, NZG > 2011 S. 994 usw.). Damit steckt der Verein > natürlich in einem Dilemma, denn es ist bei einem > Verein ab einer gewissen Größenordnung und einer > größeren Anzahl auswärtiger Mitglieder nicht > gerade einfach, die Zustimmung aller Mitglieder zu > erhalten. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, > einen Passus zu einer Abmilderung dieser > Mehrheiten nach § 33 Abs. 1 S. 2 BGB zu erreichen, > ohne das alle Mitglieder einer solchen > Satzungsänderung zustimmen müssen ? > > Zu den Mehrheiten bei Abstimmungen steht übrigens > folgendes in unserer bisherigen Satzung: > Sämtliche Beschlüsse werden, mit Ausnahme solcher > auf Änderung der Satzung, Änderung > des Vereinsaufgabengebietes und des Zweckes sowie > die Auflösung des Vereins, durch > Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten > Mitglieder gefasst. > Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als > abgelehnt. > Eine Änderung der Satzung kann nur durch eine > Mehrheit von ¾ der erschienenen > stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. > Alle Abstimmungen der Versammlungen werden durch > Handzeichen bei einfacher Mehrheit > entschieden. Auf Antrag ist eine Abstimmung > schriftlich durchzuführen.
www.vereinsknowhow.de
.